Die Rechtsprechung im Bereich des Zulassungsrechtes erfolgt fast ausschließlich im Bereich der sog. Eilverfahren. Sie ist zugleich Ausdruck der gerichtlichen Auffassungen hinsichtlich der ständigen Weiterentwicklung an den Hochschulen.
Nachfolgend einige wesentliche Entscheidungen aus dem Bereich der Oberverwaltungsgerichtsbarkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit, bei denen unsere Kanzlei jeweils auf der Seite der Studierenden die Vertretung wahrgenommen hat.
Kein Verlust des Anspruchs auf Kapazitätsüberprüfung bei Möglichkeit NC-freier Immatrikulation an anderem Studienort
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. September 2008 (Az. 81/08, 81 A/08)
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Entscheidungsrezeption
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Besonderheiten bei der Kapazitätsberechnung seit Einführung von BA/MA
Notwendigkeit der Festsetzung von Curricularnormwerten und der Ermessensspielräume dabei
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Kommentar zu den Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofes von Berlin vom 20. Dezember 2011 (VerfGH 28/11, 28 A/11; 29/11, 29 A/11 über die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Januar 2011 – OVG 5 NC 53.10 und 51.10 –) in Auszügen (der vollständige Kommentar ist veröffentlicht im DVBL 2012):
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Beschränkungen der Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium
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